Sprachkursvisum für Deutschkurs in Hamburg – richtig beantragen!

Sie wollen einen Freund, eine Kollegin, nahen Verwandten oder Ihre Lebensgefährtin aus dem Ausland nach Hamburg bringen und spielen mit dem Gedanken, dies mit einem Sprachvisum umzusetzen? Oder Sie möchten den bisher gültigen Aufenhtaltstitel oder das bisherige Einreisevisum innerhalb von Hamburg verlängern? Dann sollten Sie sich zuerst einige dieser Fragen stellen.

Sprachvisum für Deutschkurse in HamburgWar die Person schon einmal in Hamburg oder anderswo in Deutschland oder hält sie sich derzeit hier auf?

Wenn die Person bereits einmal in Deutschland, ob als Urlaub oder auf  Familienbesuch, war erhöht das häufig die Chancen auf ein Sprachvisum, teilweise sogar vor den Deutschkenntnissen deutlich. Unserer Erfahrung nach heben sich die Chancen auf ein Einreisevisum in solchen Fällen um bis zu 50%.

Inwiefern hat die Person einen Nutzen für Deutschland?

Hierbei gilt: je höher qualifiziert desto besser. Besonders Berufe in Feldern wie Pflege, Medizin oder IT sollten bei den Behörden besonders hervorgehoben werden, wenn diese bei Ihrem Visumskandidaten aus dem Ausland auch schon fertig studiert oder ausgebildet vorliegen. Ansonsten hilft es auch immer, wenn ein Ausbildungs- oder Studienwunsch in diesen Bereichen in Deutschland glaubwürdig geäußert wurde (z.B. durch Ausbildungsvorverträge oder Kontaktaufnahme mit Universitäten oder Uni-Assist in Berlin).

Hat die Person Familie oder Verwandte in Deutschland?

Familie oder Verwandte in Deutschland sind meist vorerst ein Nachteil bei der Visumsbeantragung, da die Behörden fürs Erste davon ausgehen das die Visumskandidatin möglicherweise illegal untertauchen könnte. In gewissen Sonderfällen kann es jedoch auch ein Vorteil sein, beispielsweise wenn die Verwandten einen hohen Stand in Hamburg haben oder einen wichtigen Beruf ausüben, der möglicherweise an den Visumskandidaten weitergegeben werden kann oder mit einem hohen Posten in Deutschland schon gewunken werden kann.

Visum für Deutschkurs in Hamburg beantragenMöchte die Person in Deutschland studieren?

Wenn die Person in Deutschland studieren möchte, ist es häufig sinnvoll das die Peron versucht bereits im Herkunftsland ein gewisses Deutsch Niveau zu erreicht. Wir empfehlen in diesem Fall mindestens die Stufe A2 oder sogar B1. Für die meisten Hochschul- und Universitätszulassungen wird ein C1 Niveau verlangt, wobei hierfür verschiedene Testvarianten (z.B. Test-DaF, Goethe Zertifikat, telc C1 Hochschule etc.)  eingesetzt werden können, die entweder in dem International Office bzw. Auslandsamt der einzelnen Universität oder der Hochschule angefragt werden können oder in der Zulassungs- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs stehen und meistens auch für ausländische Bewerber auf den Webseiten des Studiengangs einsehbar sind.

Hat die Person in ihrem Heimatland schon Bezug zu Deutschland?

Es kann passieren, dass in den entsprechenden Behörden im Ausland (Botschaft oder Konsulat) Fragen über Deutschland gestellt werden, um zu beurteilen, ob das, was der Visumskandidat in den Antragsunterlagen den Konsulatsmitarbeitern erzählt, auch wirklich der Wahrheit entspricht. Daher ist es von Vorteil bereits im Voraus einen gewissen Bezug zu Deutschland zu haben und die wichtigsten Dinge über den eigenen angegebenen Weg in Deutschland zu kennen.

Gibt es eine erkennbare Lebensplanung in Hamburg oder anderswo danach in Deutschland?

Ohne einen grundlegenden Plan, wie es nach dem Sprachkurs in Deutschland weitergehen soll stehen die Chancen auf ein Visum eher schlecht. Grundlegende Überlegungen über Unterkunft, Berufsmöglichkeiten und ähnliches sind hier sehr von Vorteil. Wer nicht aufzeigen kann, wofür das Sprachkursvisum als Teil einer Lebensstrategie in Deutschland sinnvoll eingesetzt werden soll, bekommt meistens recht schnell auch eine Ablehnung des Einreisvisums.

Deutsch lernen in Hamburg - von A1 bis C2
Deutschkurse in Hamburg von A1 bis C2

Was kann man tun, wenn das Visum doch, trotz aller Mühen, abgelehnt wurde?

Bei Ablehnung eines Visums besteht immer die behördliche Einspruchsmöglichkeit, die sog. Remonstration. Hierbei prüft neben dem ausstellenden Konsulat auch nochmals extern eine deutsche Behördenperson, ob der Fall vielleicht doch Sinn macht für Deutschland. Jedoch sollten dann neben dem ursprünglichen Antrag auf Einreisevisum oder Aufenthaltsverlängerung noch weitere gute Gründen aufgeführt werden, warum die Person in Deutschland bleiben sollte, ansonsten droht auch in diesem Fall eine schnelle Ablehnung der Remonstration, gegen die man danach nur noch vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht klagen kann.

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