Visum mit Deutschkursen in Hamburg

Visum für Deutschkurse mit bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche in Hamburg – Aufenthaltstitel in Hamburg mit Sprachkurs verlängern

Visum zur Einreise für Deutschkurse in Hamburg oder Aufenthaltstitel für den Deutschkurs in Hamburg verlängern

Wenn Sie vorhaben einen Deutschkurs in Hamburg zu buchen und Staatsbürger von gewissen nicht-EU-Ländern sind, brauchen Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Personen, die innerhalb des Schengenraums wohnen oder sich dort aufhalten, können normalerweise ohne ein Visum problemlos an unseren Deutsch Sprachkursen teilnehmen und seit März 2024 dazu sogar 20 Stunden in der Woche neben dem Sprachkurs arbeiten. Wenn Sie aus bestimmten Ländern stammen, ist es möglich sich maximal 90 Tage im Aufenthaltsort aufzuhalten, wenn sie ein Touristen-Visum bekommen haben. Sobald dieses Zeitlimit überschritten worden ist, brauchen sie ein spezielles Visum, das Sie meistens schon vor der Einreise beantragen müssen.

Visum für Deutschkurse in Hamburg

Der Antrag ist etwas mühsam und aufwändig. Jedoch sind wir von der Sprachschule Aktiv Hamburg für Sie da und helfen Ihnen gerne bei diesem Antrag, falls Sie vorhaben, sich einen Sprachkurs an unserer Sprachschule in Hamburg zu sichern. Ebenso möglich ist es, allerdings je nach Herkunftsland und Ziel in Deutschland, seinen deutschen Aufenthaltstitel mit unseren Sprachkursen, um ein paar Monate zu erweitern, allerdings ist auch dies nur möglich, wenn der Kurs in Voraus komplett bezahlt wird. Aufgrund der Behördenauflagen muss das so gemacht werden, da diese eine Absicherung benötigen, dass Sie sicher an dem Sprachkurs teilnehmen werden.

Wir besorgen Ihnen das richtige Visum für einen Deutsch Sprachkurs in Hamburg

Die Deutschkurse, die zur Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland oder zur Beantragung eines Einreisevisums dienen, die wir in diesem Fall anraten, weil sie die einzige gültige Kurswahl sind, sind unsere Intensivkurse in Hamburg. Die Unterrichtseinheiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und dauern insgesamt 20 Unterrichtsstunden. Dazu gibt es folgende Preise: € 1.499,- für drei Monate, € 2.699,- für 6 Monate und € 5.199, – für 12 Monate. Die Behörden vergeben dafür dann ein Einreisevisum bzw. verlängern sie den Aufenthaltstitel für die Zeit des Kursbesuchs bei uns, wenn Ihr Antrag dafür erfolgreich ist. Wir verlangen für die Bearbeitung des Visumsfalls allerdings eine Bearbeitungsgebühr von € 300,- (schon im Preis eingerechnet), die wir bei Ablehnung durch die Behörden nicht zurückzahlen. Auch bei Ablehnung nach genutzter Kurszeit bei uns, im Falle einer Aufenthaltstitelverlängerung, verlangen wir den bei uns genutzten Anteil zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr.

Für die Personen, die aus dem Schengenraums kommen, besteht kein großer Aufwand. Sie benötigen kein Visum, sondern nur einen rechtsgültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Bei diesen Angelegenheiten reicht es aus, sich bei uns online anzumelden.

Des Weiteren bitten wir Sie ein Datum für den Starttermin auszuwählen, der sich in dem Zeitraum von drei bis sechs Monaten nach Beantragung des Visums befindet. Erfahrungsgemäß bekommt man unter dieser Bearbeitungszeit kein Visum ausgestellt.

Wenn Sie jenseits des Schengenraum leben, kann auch der Erhalt eines reinen Besuchervisums von 90 Tagen möglich sein. Jedoch reichen 90 Tage nicht aus, um mehrere Niveaus Deutsch zu erlernen. Wir empfehlen Ihnen daher einen Sprachkurs mit der Mindestdauer von sechs Monaten. Aber um auf der sicheren Seite zu stehen, raten wir zu einer Kursbuchung mit einer Dauer von neun oder zwölf Monaten, wenn Sie noch keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse haben. Bei diesen Vorkommnissen reicht aber ein Standardvisum nicht aus. Sie brauchen ein Visum für einen Sprachkurs.

Die Genehmigungswahrscheinlichkeit für das Visum für ein Sprachkurs ist höher, desto mehr Zeit sie sich für ihn nehmen und auch, je mehr die Zukunftspläne in Deutschland auch realistisch aussehen. Für die besten Ergebnisse empfehlen wir, wie oben schon genannt, einen Intensivkurs mit der Dauer von neun bis zwölf Monaten. Die Intensivkurse mit 20 Stunden pro Woche sollten ausreichen. Wenn Sie Probleme mit der Beantragung des Visums oder der Verlängerung Ihres Aufenthalts haben, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Sprachschüler dürfen bis zu 20 Wochenstunden arbeiten – Unterstützung bei Arbeitssuche und Vorarbeitsvertrag zur Visumsbeantragung

Seit dem 1. März 2024 dürfen Sprachkursteilnehmer aus nicht-EU-Ländern auch bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche in Teilzeit neben dem Sprachkurs (nicht während der Sprachkurszeiten) arbeiten und können sich vom ersten Kurstag an auch auf die Arbeitssuche begeben. Sprechen Sie unser Büropersonal gerne aktiv auf Optionen dazu an, denn auch wir können Ihnen bei der Arbeitssuche helfen. Gerne sind wir auch schon bei der Vermittlung von Vorarbeitsverträgen mit deutschen Arbeitgebern über unsere Arbeitsvermittlungspartner zur Stelle.

Wir hängen auch Infos in unseren Kursräumen aus, über die Sie lokale Arbeitsvermittler finden können. Achten Sie bitte nur bei Visumsvergabe darauf, dass das Recht auf 20 Arbeitsstunden pro Woche auch so im Visum erwähnt wird.

Diese Unterlagen sind für die Beantragung eines Visums oder zur Verlängerung des Aufenthalts notwendig

  • Ein gültiger Reisepass ist notwendig! Abseits des Schengenraums ist ein Personalausweis nicht ausreichend!
  • Während dem Aufenthalt ist eine Krankenversicherung vonnöten, welche sie auch dementsprechend nachweisen müssen. Hierbei kann unser Partner Care Concept aus Deutschland weiterhelfen.
  • Meistens wird bei längerem Aufenthalt für ein Studium in Deutschland ein sogenanntes „Sperrkonto“ benötigt. In diesem Fall kann ein weiterer Partner von uns behilflich seien, die Hamburger Firma Coracle.
  • Ebenfalls müssen Sie den Visumsantrag in zweifacher Ausführung ausfüllen bzw. ein Formular für einen Aufenthaltstitel und einen Termin bei der Ausländerbehörde haben.
  • Auch notwendig sind zwei aktuelle Passfotos. Dazu sollten sie am besten zu einem professionellen Fotografen gehen. Er wird die gesetzlichen Vorgaben für Visums- oder Aufenthaltstitel-Fotos erfüllen. Die deutschen Botschaften weisen oft auf Fotografen für diese Fotos in ihrer Nähe hin.
  • Außerdem ist es nötig nachzuweisen, dass Sie an einem Deutschkurs an unserer Schule teilnehmen. Hierzu gibt es unten mehr.
  • Für gewöhnlich ist auch nach einem Nachweis einer abgeschlossenen Schul-, Berufs-, universitären Ausbildung oder eines mittleren Bildungsabschlusses gefragt.
  • Wir sind gerne auch behilflich bei der Vermittlung eines Ausbildungsvertrages und/oder eines Vorarbeitsvertrages über bis zu 20 Wochenstunden vor der Einreise. Damit steigern Sie Ihre Chancen auf ein Visum beträchtlich.
  • Dazu wird nach einem Nachweis verlangt, dass Sie das Visum bezahlt haben.
  • Zuletzt ist für ein Einreisevisum ein Nachweis zwingend nötig, dass der Kurs vollständig bezahlt wurde. Anteilig wird zurückgezahlt, sollte der Aufenthaltstitel nicht oder nur in Teilen der Kurszeit ausgestellt werden!

So läuft das Verfahren ab:

Bitte füllen Sie vor der Anmeldung für einen Deutsch Intensivkurs bei uns noch unser obligatorisches Pflichtformular für Visumskandidaten aus:

Zuallererst müssen sie sich bei unserer Onlineanmeldung oder hier vor Ort bei unserem Büro in Hamburg für einen Sprachkurs anmelden. Danach zahlen sie den vollständigen Preis der Sprachkursgebühren, inklusive der Bearbeitungsgebühr im Wert von €300,-. Wird das Visum abgelehnt, wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückgezahlt! Des Weiteren brauchen wir eine Reisepasskopie von Ihnen, plus eine von uns an Sie versandte Vollmacht zur Visumsbearbeitungsabfrage bei der Botschaft und der betreffenden Ausländerbehörde mit Ihrer Unterschrift und Ihren Daten. Wenn dieser Schritt erfüllt wurde, stellen wir die benötigten Dokumente aus und schicken sie anschließend per E-Mail-Scan an Sie. In den häufigsten Fällen bekommen die Personen ihr Visum, sollte dies jedoch aus irgendeinem Grund nicht möglich sein und Sie können deshalb den Deutschkurs nicht besuchen, werden die Kosten bis auf die Bearbeitungsgebühr und mögliche genutzte Kursteile zurückerstattet. Außer die Bearbeitungsgebühr deshalb, weil für die Arbeitszeit der Visumsbeantragung sowie unsere weitreichende Unterstützung mit Kosten verbunden ist. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wenn Sie den Visumsbrief von unserer Seite aus empfangen haben, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten:

1.

Sie müssten bitte innerhalb von zwei Monaten einen Visumsantrags- bzw. Interviewtermin bei der deutschen Botschaft ausmachen und uns den offiziellen Nachweis darüber zusenden!

2.

Sie können den Starttermin zur Not noch einmalig kostenlos verschieben, die zweite Verschiebung kostet dann allerdings € 80,- zur erneuten Erstellung eines Visumsbriefes.

3.

Der Termin für den verschobenen Kursstart muss innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Kursstart des ersten Visumsbriefes liegen! Eine Verschiebung darüber hinaus ist nicht mehr möglich!

4.

Bei Ablehnung des Visums senden Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid zu, ohne diesen ist eine Rückzahlung von Kursgebühren (exklusive € 300,- Bearbeitungsgebühr) nicht mehr möglich!

5.

Bitte kommunizieren Sie regelmäßig und transparent über den Verlauf Ihrer Visumsbeantragung bzw. die Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland.

Missachtung von den angegebenen Regeln wird nicht toleriert! Das bedeutet, dass wir gezwungen sind, die Deutsche Botschaft, das Konsulat oder die Ausländerbehörde zu informieren und unseren Visumsbrief einseitig aufkündigen!