Visum für Deutschkurse in Hamburg – Aufenthaltstitel in Hamburg mit Sprachkurs verlängern

Visum zur Einreise für Deutschkurse in Hamburg – Informationen & Empfehlungen

Zur ersten Einreise nach Deutschland für einen Deutschkurs in Hamburg benötigen Sie ein Einreisevisum, wenn Sie Staatsbürger bestimmter nicht-EU-Länder sind. Wer im Schengenraum wohnt, kann selbstverständlich ohne Visum einen Deutsch Sprachkurs in Hamburg besuchen. Wenn Sie außerhalb des Schengenraums wohnen und ein Visum für Deutschalnd benötigen, können Sie sich, je nach Ihrem Herkunftsland, normalerweise nur 90 Tage in dem Gebiet aufhalten. Für einen längeren Sprachkurs benötigen Sie ein spezielles Visum. Der Antrag ist kompliziert und umfangreich. Wir von der Sprachschule Aktiv in Hamburg helfen Ihnen gerne beim Antrag, falls Sie einen Sprachkurs an unserer Schule belegen möchten. Sie können auch Ihren deutschen Aufenthaltstitel mit unseren Sprachkursen verlängern, allerdings gelten bei der Verlängerung von Aufenthalten in Deutschland leicht veränderte Zahlungsregeln gegenüber den Erstvisaanträgen.

Visum für Deutschkurs in Hamburg

Wir besorgen Ihnen das richtige Visum für einen Deutsch Sprachkurs in Hamburg

Bei den von uns angebotenen Visa-Kursen handelt es sich um Intensivkurse. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Die gesamte Unterrichtszeit beträgt 20 Unterrichtsstunden pro Woche. Wenn Sie aus dem Schengenraum kommen, ist für Sie der Besuch eines Deutschkurses in Hamburg denkbar einfach. Sie brauchen kein Visum, nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Mit diesem können Sie sich innerhalb des Schengenraums frei bewegen. In diesem Fall reicht eine Onlineanmeldung aus.

Bitte wählen Sie einen Starttermin innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate für den Kursstart nach Erhalt des Visums aus. Einen Kursstart darüber oder darunter halten wir für die Visumsbeantragung nicht für realistisch!

Falls Sie außerhalb des Schengenraums wohnen, bekommen Sie in machnen Fällen ohne Probleme ein Besuchervisum für 90 Tage. Damit sind aber nur kurze Sprachkurse möglich. Für einen nachhaltigen Spracherwerb bis zur Stufe B2 oder C1 reichen drei Monate nicht aus. Sie sollten mindestens ein halbes Jahr, besser sogar neun bis zwölf Monate, veranschlagen. In diesem Fall reicht ein normales Visum nicht mehr aus. Sie benötigen ein Visum für einen Sprachkurs. Ebenso benötigen Sie ein Visum für einen studiums- oder ausbildungsvorbereitenden Sprachkurs.
Je länger Sie sich für einen Kurs Zeit nehmen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Visum genehmigt wird. Optimal ist der oben erwähnte Zeitraum von neun bis zwölf Monaten. Für einen positiven Bescheid von den Behörden ist neben anderen Dingen auch die Länge des Kurses ausschlaggebend. Unsere Intensivkurse mit 20 Stunden sind ausreichend.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines Visums oder der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels für einen Sprachkurs.

Unsere Deutschkurse in Hamburg

Diese Unterlagen sind für die Beantragung eines Visums oder zur Verlängerung des Aufenthalts notwendig

– Am besten lesen Sie sich noch vor Beantragung des Visums oder der Aufenthaltsverlängerung unseren Blogartikel zum Thema Unterstützung für Visumskandidaten durch.

– Sie benötigen einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis reicht außerhalb des Schengenraums nicht aus.
– Sie benötigen für die Zeit Ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung. Dies müssen Sie mit einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen. Wir empfehlen hierzu die Krankenversicherung unseres Partners Care Concept aus Deutschland.

– Sie benötigen in Fällen eines längeren Aufenthalts zum Studium in Deutschland meistens auch immer ein sogenanntes “Sperrkonto”. Dieses können Sie in unserem Fall von unserem Partner aus Hamburg einrichten lassen, der Firma Coracle.

– Den Visumantrag in zweifacher Ausführung ausfüllen bzw. einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde beantragen und das dortige Formular ausfüllen
– Zwei Passfotos. Diese müssen aktuell sein. Gehen Sie am besten zu einem professionellen Fotografen. Dieser weiß, wie er die gesetzlichen Vorgaben umsetzt.
– Sie müssen nachweisen, dass Sie an einem Deutschkurs in unserer Schule teilnehmen, den Nachweis erhalten Sie gegen die untenstehenden Bedingungen von uns!
– Notwendig ist außerdem meistens der Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses oder eine abgeschlossenen Schul-, Berufs- oder universitären Ausbildung
– Ein Nachweis, dass Sie das Visum bezahlt haben
– Schließlich ist noch ein Nachweis nötig, dass Sie den Kurs bezahlt oder zumindest eine Anzahlung dafür geleistet haben, bei Aufenhtaltstitelverlängerung müssen Sie eine Vollzahlung des Kurses nachweisen!

Anfrage Sprachkurse Hamburg

So läuft das Verfahren ab:

Melden Sie sich zunächst bei uns in der Sprachschule Aktiv in Hamburg zu einem Sprachkurs an. Die Anmeldung kann bequem online gemacht werden, natürlich können Sie auch gerne zu uns ins Büro kommen, falls Sie schon vor Ort sind und nur ihr Visum verlängern möchten. Sie zahlen bitte 50% der Sprachkursgebühren an inklusive einer Bearbeitungsgebühr von € 200,- an (ACHTUNG: Bei Verlängerung des Aufenthaltstitels werden nur VOLLZAHLUNGEN akzeptiert!), die später mit der Restgebühr verrechnet wird, aber im Falle einer Visums- oder Aufenthaltstitel-Ablehnung nicht mehr zurückgezahlt wird.  Außerdem benötigen wir von Ihnen eine Reisepasskopie sowie eine von uns zur Verfügung gestellte Vollmacht mit Ihren Daten und Unterschrift. Danach stellen wir die benötigten Dokumente aus und senden es Ihnen per DHL Express-Sendung in Ihr Heimatland oder an eine deutsche Kontaktadresse bzw. man kann das Dokument bei uns abholen oder per Email erhalten (wenn ein Scan ausreicht). In den meisten Fällen bekommen Sie das Visum problemlos. Sollten Sie wider Erwarten doch kein Visum oder keinen Aufenthaltstitel bekommen, können Sie natürlich an dem Deutschkurs nicht teilnehmen und erhalten gegen Vorlage der Ablehung das Geld bis auf €200,- und möglicherweise geleistete Kursstunden bis zum Ausländerbehördentermin zurück. Allerdings behalten wir die Bearbeitungsgebühr ein, da auch bei einer Ablehnung Kosten für die Arbeit an der Visumbeantragung  sowie dem Dokumentenversand entstehen.

Nach Erhalt des Visumsbriefs unsererseits gelten dann folgenden Regeln für Sie:

  1. Sie müssten bitte innerhalb von zwei Monaten einen Visumsantrags- bzw. Interviewtermin bei der deutschen Botschaft oder Ausländerbehörde ausmachen und uns den offiziellen Nachweis darüber zusenden!
  2. Sie können den Starttermin zur Not noch einmalig kostenlos verschieben, die zweite Verschiebung kostet dann allerdings € 80,- zur erneuten Erstellung eines Visumsbriefes.
  3. Der Termin für den verschobenen Kursstart muss innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Kursstart des ersten Visumsbriefes liegen! Eine Verschiebung darüber hinaus ist nicht möglich.
  4. Bei Ablehnung des Visums oder des Aufenthaltstitels senden Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid zu, ohne diesen ist eine Rückzahlung von Kursgebühren (exklusive € 200,- Bearbeitungsgebühr und möglicher schon genutzter Kurszeit bei in Deutschland befindlichen Schülern) unmöglich!
  5. Bitte kommunizieren Sie regelmäßig und transparent über den Verlauf Ihrer Visums- bzw. Aufenthaltstitelbeantragung.
  6. Nach Erhalt des Visums (unabhängig von dem Beginn des Sprachkurses) wird dann auch die zweite Rate für den Sprachkurs sofort fällig! Bei Verlängerung von Aufenthalten innerhalb Deutschlands ist die Vollsumme von Anfang an fällig!

In Fällen von Verstößen gegen diese Vorgehensweisen, müssen wir immer jeweils sofort die Deutsche Botschaft oder das Konsulat sowie die jeweilige Hamburger Ausländerbehörde anschreiben und unseren Visumsbrief einseitig aufkündigen!