Visa für Internationale Sprachschüler in Hamburg
Visum für Sprachkurse und Deutschkurse in Hamburg
Man braucht aus nahezu allen nichteuropäischen Ländern ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können. Ob du eins bekommst hängt von deinem Herkunftsland ab, wie lange du in Deutschland bleiben möchtest und zu welchem Zweck du nach Deutschland reisen möchtest.
Wenn es um einen kurzen Businessaufenthalt, eine Familien- oder Ehegattenzusammenführung geht oder es um die berufliche Teilnahme an einem Event geht, sollte man sich grundsätzlich an die nächstgelegene Deutsche Botschaft in seinem Land wenden.
Visum für Deutsch Sprachschüler für Deutsch ohne Studienabsicht in Hamburg
Sollte es sich um das Visum für einen Deutsch Sprachkurs in Hamburg oder einer anderen deutschen Stadt handeln, muss man zwei Fälle unterscheiden. Doch zunächst einmal sollte einem bewusst sein, dass es sehr schwer ist ein Visum für Deutschkurse zu bekommen. Denn man muss glaubhaft vorweisen können, dass man einen Bezug zu Deutschland und der deutschen Sprache hat, damit ein deutsches Konsulat ein passendes Visum ausstellt. Dabei helfen Vorkenntnisse in der deutschen Sprache ab Niveau A1 oder ein Zertifikat für ein bestimmtes Niveau, welches man z.B. bereits an seinem örtlichen Goethe-Institut machen kann.
Betrachten wir als erstes das Visum für einen kurzen Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) in Deutschland aufgrund eines Sprachkurses: Hierfür braucht man einen Nachweis, dass man einen Sprachkurs mit mindestens 18 (teilweise auch 20-24) Unterrichtsstunden von 45 Minuten pro Woche macht. Außerdem braucht man einen Finanzierungsnachweis von mindestens 8,640 Euro im Jahr, meist eingezahlt auf ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank, einen gültigen Reisepass (nicht älter als 10 Jahre, 3 Monate länger gültig als das geplante Rückreisedatum), eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts und die Bereitschaft vor Ablauf des Visums den Schengen-Raum wieder zu verlassen.
Bedenken muss man außerdem, dass man mit diesem Visum nicht in Deutschland arbeiten darf, sich nicht an einer deutschen Hochschule bewerben darf und man auch nicht ein Studium in Deutschland anfangen darf. Außerdem kann man dieses Visum nicht nachträglich noch in ein Studentenvisum oder ein Visum zur Studienbewerbung umwandeln. Sollte man also das falsche Visum beantragt haben oder sich nicht ausreichend informiert haben muss man zwingend Ablauf des Sprachvisums ausreisen.
Sollte man vorhaben, denn Sprachkurs in Hamburg für längere Zeit auszuüben (ab 90 Tagen), braucht man von vornherein ein anderes Visum.
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Visum für Hamburger Deutschlernende mit Studienabsicht
Sollte man einen Sprachkurs buchen, um danach an einer deutschen Hochschule oder Universität zu studieren, stehen zwei Visatypen zur Auswahl. Einmal das Visum zur Studienbewerbung und das Visum zu direkten Studienzwecken.
Das Visum zur Studienbewerbung sollte dann beantragt werden, wenn man einen Deutschkurs machen möchte mit festen Studienabsichten im Anschluss, meist über den Besuch an einem Studienkolleg nach einem vorbereitenden Deutschkurs. Das Visum wird meist für zwölf oder mehr Monate erteilt, somit hat man genügend Zeit, um alle Vorbereitung für eine Zulassung zu treffen.
Das Visum zu Studienzwecken wird dann benötigt, wenn man bereits die Zulassung zu einem Studium oder Studienkolleg hat. Man bekommt es meist für mindestens zwei Jahre oder die gesamte, voraussichtliche Dauer des Studiums und muss in dieser Zeit in einer Ausländerbehörde, wie zum Beispiel in der zentralen Ausländerbehörde der Stadt Hamburg (Hammer Str. 30-34, 22041 Hamburg, 20 Min. mit der S-Bahn von der Sprachschule Aktiv aus) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Gut aufgelistete Informationen für internationale Studierende über Aufenthaltsrechte während des Studiums, Arbeiten und Praktika finden sie hier.