Wie lasse ich meine ausländischen Zeugnisse für Ausbildung, Beruf oder Studium in Hamburg anerkennen?
Wo finde ich Informationen zur Zeugnisanerkennung in Hamburg?
In diesem Beitrag möchten wir unseren Sprachschülerinnen und Sprachschülern sowie deren Familien und Partnern eine Orientierung im komplexen Anerkennungsverfahren für ausländische Zeugnisse in Hamburg geben.
Durch das föderale Bildungssystem Deutschlands existieren bis zu 16 verschiedene Regelungen in den Bundesländern – das macht es für Personen aus dem Ausland wie auch für deutsche Anerkennungsbehörden schwierig, einen einheitlichen Weg zu finden, wann und wo eine Anerkennung erfolgen muss.
Tipp: Beginnen Sie mit dem Anerkennungsverfahren erst, wenn Sie mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen.
Hier geben wir Ihnen praktische Hinweise zum „Wo“ und „Wie“!
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse für Ausbildung oder Studium in Hamburg
Der erste Schritt betrifft die Bewertung allgemeinbildender Schulabschlüsse aus dem Ausland. Der häufigste Grund für diese Anerkennung ist der Wunsch, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Wer bereits über berufliche oder akademische Abschlüsse verfügt, kann diese ebenfalls anerkennen lassen – allerdings sind dafür teilweise andere Stellen zuständig.
Zuständig ist hier ANABIN, ein Informationsportal zur „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“ mit Sitz in Bonn.
Auf der ANABIN-Website können Sie Ihre Schulabschlüsse prüfen lassen und erhalten weitere Informationen.
Direkt auf der Startseite finden Sie schnell den passenden Bereich, und dank einer klaren Anleitung wird der nächste Schritt einfach.
Wenn Sie z. B. auf einen grün markierten Punkt wie „Anerkennungsstelle für die Aufnahme einer Berufstätigkeit“ klicken, öffnet sich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie durch das Verfahren leitet.
Berufliche Anerkennung für reglementierte Berufe
Für berufliche Abschlüsse gilt: Es wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Zu den reglementierten Berufen zählen z. B. Maurer, Betriebswirt/in, Dachdecker/in oder Florist/in. Für diese benötigen Sie zwingend eine Anerkennung durch die zuständige Stelle im Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – in diesem Fall Hamburg. Für nicht-reglementierte Berufe ist hingegen keine formale Anerkennung notwendig; Sie können sich direkt mit dem vorhandenen Abschluss auf dem Arbeitsmarkt bewerben.
Falls Sie einen reglementierten Beruf ausüben möchten, hilft Ihnen ANABIN, die richtige Anlaufstelle zu finden.
Wenn Sie die dortigen Schritte befolgen, gelangen Sie zu einem Bereich, in dem Sie nach Eingabe einiger Angaben schnell Ihre zuständige Anerkennungsstelle in Hamburg finden.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für den Arbeitsmarkt in Hamburg
Nun wissen Sie, wo Sie Schulzeugnisse anerkennen lassen können. Doch was ist mit beruflichen Qualifikationen? Welche Unterlagen werden benötigt? Wo erhalten Sie Beratung?
Keine Sorge – dafür gibt es die Website „Anerkennung in Deutschland“.
Der erste Schritt: Geben Sie Ihren Beruf ein.
Wenn Sie sich unsicher sind, welcher deutsche Beruf Ihrem Abschluss entspricht, bietet die Plattform Berufenet eine gute
Übersicht über die Inhalte und Anforderungen der deutschen Berufsausbildungen.
Die genaue Bezeichnung Ihres Berufs ist entscheidend – denn in Deutschland gibt es viele Spezialisierungen. Seien Sie daher möglichst präzise.
Im Anschluss geben Sie an, ob es sich um einen Ausbildungsberuf oder einen Meisterberuf handelt – z. B. Maurer:
Achtung: Oftmals haben Sie diesen Beruf in Ihrem Heimatland studiert aber hier in Deutschland gilt er als eine Berufsausbildung z.B. Krankenpfleger/in.
– Ein Ausbildungsberuf ist eine Tätigkeit, die in Deutschland im Rahmen einer Berufsausbildung erlernt wird.
– Ein Meisterberuf ist eine weiterführende Qualifikation, die auf einer abgeschlossenen Ausbildung basiert.
Danach wählen Sie Ihr Herkunftsland aus und beantworten einige weitere Fragen.
Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie eine Beratung anfordern. Andernfalls klicken Sie einfach auf „Nein“ und fahren fort.
Sie erhalten danach alle notwendigen Informationen zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses.
Sie erhalten danach alle notwendigen Informationen zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses.
Diese sind zwar nur auf Deutsch verfügbar, daher ist es empfehlenswert, Unterstützung durch eine:n Übersetzer:in oder Berater:in zu nutzen.
Sonderregelungen für medizinische Berufe (z. B. Arzt, Krankenpfleger:in)
Für Berufe im medizinischen Bereich gelten besondere Bedingungen.
Keine Sorge – alle relevanten Infos finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Hamburg. Dort erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Fristen, benötigte Unterlagen, Gebühren und weitere Details.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei der Hansestadt Hamburg melden. Auch hier ist alles auf Deutsch – gute Sprachkenntnisse oder Hilfe sind also ebenfalls sinnvoll. Beginnen Sie den Prozess möglichst erst mit einem Deutschlevel ab B1. Für die Erteilung einer Arzt-Approbation müssen Sie außerdem noch die Fachsprachprüfung für Ärzte der Ärztekammer Hamburg bestehen.
Wie gut muss mein Deutsch für die jeweilige Anerkennung sein?
Generell gilt: Je besser Ihr Deutsch, desto größer Ihre Möglichkeiten.
– B1 reicht für einfache Tätigkeiten mit wenig Verantwortung.
– B2 ist die empfohlene Mindestvoraussetzung für eine Berufsausbildung.
– C1 wird für ein Studium benötigt, ebenso wie für anspruchsvolle Berufe wie Jurist:in, Ärzt:in oder Journalist:in.
– In einigen Fällen ist sogar C2 erforderlich – je nach Hochschule oder Bundesland.
Am besten machen Sie bei uns direkt eine passende telc-Prüfung für Deutsch als Fremdsprache nach Ihrem Sprachkurs bei uns.
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